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   LSG Bayern, 17.05.2010 - L 11 AS 292/10 NZB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26252
LSG Bayern, 17.05.2010 - L 11 AS 292/10 NZB (https://dejure.org/2010,26252)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.05.2010 - L 11 AS 292/10 NZB (https://dejure.org/2010,26252)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - L 11 AS 292/10 NZB (https://dejure.org/2010,26252)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassung der Berufung - Nichtvorliegen der Zulassungsgründe - erstmaliger Antrag eines Assessors jur auf Anwaltsvergütung im Klageverfahren für eigene Vertretung im Widerspruchsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.05.2010 - L 11 AS 292/10
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus LSG Bayern, 17.05.2010 - L 11 AS 292/10
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.1995 - L 5 B 264/94

    Rechtsanwaltsgebühren für in eigener Sache tätige Rechtsanwälte

    Auszug aus LSG Bayern, 17.05.2010 - L 11 AS 292/10
    Im Übrigen weiche die Entscheidung des SG von einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Beschluss vom 12.04.1995 - L 5 B 264/94 - AnwBl 1996, 171) ab.
  • LSG Bayern, 23.06.2010 - L 11 AS 446/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Unzulässigkeit

    Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senates vom 17.05.2010 - L 11 AS 292/10 NZB - wird verworfen.
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